von heike fritz (editiert)
Im österreichischen Bundesland Kärnten ist das umstrittene Gesetz nachgebessert worden, das die Kärntner Biene schützen soll. Was viele Imker unterstützen, wird von anderen aber weiter heftig kritisiert. Denn es sieht auch vor, bei Vermischungen ganze Völker zu vernichten oder empfindliche Strafen zu verhängen.
Den Anfang nahm das Problem 2018 in Stockenboi. Dort war ein Imker aufgefordert worden, seine Königinnen zu ersetzen, weil sie „zu dunkel“ seien. Der Betroffene, Sandro Huter, wies die Forderung als „rassistischen Fanatismus“ zurück. Sogar Gerhard Klinger, Vorsitzender des Züchtervereins Lavanttaler Carnica, bekräftigte die Aussage. Gegenüber der „New York Times“ sprach er von „rassistischer Diktatur wie unter den Nazis“.
Der Bezug mag extrem erscheinen, aber tatsächlich sind nach dem Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz nur reinrassige Kärntner Carnica-Bienen erlaubt, die über hellgraue Unterleibsringe verfügen. Das Halten anderer Bienenrassen ist genehmigungspflichtig, eine Vermischung unerwünscht. – So hatte NS-Imker Gottfried Götze das Fundament gelegt. Er sorgte sich darum, dass importierte Arten den Verlust der heimischen „deutschen“ Biene verursachen könnten, und erstellte Zuchtprogramme zum Gegensteuern. Sein Fanatismus führte dazu, dass nördlich der Alpen hellere Carnica die dunkleren, heimischen Mellifera-Bienen verdrängten.
Mittlerweile zeigen Studien, dass ein Großteil der etwa 500 Millionen Bienen in den 45.000 Kolonien in Kärnten sich in ihrer Färbung zu stark unterscheiden, um sich laut geltender Definition überhaupt noch als Kärntner Bienen einordnen zu lassen. Experten rieten deshalb dazu, als wesentliches Erkennungsmerkmal das Verhalten der Bienen festzulegen, denn die Kärntner Biene gilt als „umgänglich“ gegenüber Menschen.
Sandro Huter klagte durch alle Instanzen – und erhielt Recht. Letztlich wurde die Definition der Rasse erweitert. Im neuen Gesetz wird nicht mehr nur die Farbe beurteilt, sondern auch die Flügel der Bienen und die Länge ihrer Körperhaare. Allerdings ging mit der Novelle auch eine Strafverschärfung einher. Das Halten „falscher“ Bienen wird nun mit 7.500 Euro Strafe geahndet. Bei Gefahr in Verzug werden auch ganze Völker abgetötet.
Kirsten Traynor, Direktorin des Instituts für Bienenkunde in Celle, kritisierte das Beharren der österreichischen Behörden auf der Rassenreinheit von Bienen. Es ergebe zwar Sinn, lokal angepasste Bienen zu fördern, aber sinnvoller sei es, die beste mögliche Biene zu züchten, sagte sie.
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