Kalt geschleudert“, „wabenecht“, „gesund“ und andere Aussagen finden sich immer wieder in Prospekten. Auch auf Honig-Etiketten oder in Verkaufsanzeigen diversen Imkern und Großhändlern kann man dies lesen.

Aber was steckt dahinter?

Es handelt sich um sogenannte Selbstverständlichkeiten. Somit ist der Aufdruck der oben genannten Begriffe auf dem Honig-Etikett ist laut Honigverordnung nicht erlaubt.

Wird mit diesen Begriffen geworben, könnten zudem falsche Eindrücke beim Konsumenten entstehen. So ist z. B. der Begriff „kalt geschleudert“ irreführend. Es ist nicht möglich, Honig warm oder gar heiß zu schleudern. Dies würde die Waben während des Schleudergangs brechen lassen. Durch Verwendung des Begriffes entsteht aber der Eindruck, dass andere Imkereien ihren Honig zum Schleudern erhitzen und somit schädigen würden.

Übringes erhitzen viele Industriebetriebe den Honig  nach dem Schleudern tatsächlich, um ihn länger flüssig zu halten. Das gilt hauptsächlich für den günstigen Honig im Supermarkt. Das dabei die Vitamine und Nährstoffe zerstört werden, ist zwar schade, wird aber von der Industrie hingenommen.  Dennoch ist seit 2011 der Zusatz “kaltgeschleudert” auf der Honigdeklaration verboten.

„Naturbelassen“ und „rein“ sind ebenfalls selbstverständlich. Honig darf weder etwas zugefügt, noch entzogen werden. Geschieht trotzdem eine Zugabe, zum Beispiel von Gewürzen, darf das Gemisch nicht mehr Honig genannt werden. Übrigens darf auch nicht die vegane Alternative Löwenzahnsirup als Honig deklariert werden. Honig darf nur Honig genannt werden, wenn er durch Bienen hergestellt wurde.

Eine Ausnahme bei den Begriffen gibt es allerdings. Die Bezeichnung „Echter Deutscher Honig“ ist ein geschützter Begriff des Deutschen Imkerbundes (DIB). Hier ist die einzige Ausnahme, bei der das Wort „echt“ auf dem Original-Etiketts des DIB genutzt werden darf.

Gesundheitsbezogene Aussagen, wie „zur Stärkung der Abwehrkräfte“, „für eine gute Verdauung“, „besonders gesund, da…“ etc., sind laut Health-Claims-Verordnung verboten. Für solche Aussagen sind spezielle Untersuchungen und Zulassungen nötig. Ebenso verboten sind Angaben zu heilender Wirkung, wie z. B. „fördert die Genesung / Heilung…“.

Also, lassen Sie sich von solchen oder ähnlichen Aussagen nicht blenden!

Imkereien mit den notwendigen Schulungen im Umgang und Vermarktung von Honig und Wertschätzung dem Kunden gegenüber würden solche Begriffe nicht verwenden.